Bio ist nicht Öko

Die Gegenüberstellung macht deutlich, wie der Begriff "Bio" durch industrielle Verfahren ausgehöhlt werden kann.
Bewirtschaftung Bioland EG Öko-Verordnung
Bewirtschaftungsform Gesamtbetriebsumstellung, ausschließlich ökologisch Teilumstellung möglich, ökologische und konventionelle Bewirtschaftung in einem Betrieb möglich
Futtermittel
zugelassene
Futtermittelkomponenten
starke Begrenzung Fischmehl, konventionelles Soja, Trester aus Zitrusfrüchten und Importfutter aus der Dritten Welt zugelassen
Anteil des Futters vom
eigenen Hof
über 50% des Futter vom eigenen Betrieb keine Aussage
Anteil am konventionellen Futter Schweine dürfen max. 15% konv. Futter Schweine dürfen max. 20% konv. Futter
Tierhaltung
Begrenzung der Anzahl
an Tiere
140 Hennen, 280 Hähnchen oder 10 Mastschweine pro ha und Jahr 230 Hennen, 580 Hähnchen oder 14 Mastschweine pro ha und Jahr
Fisch Bioland-Richtlinien für Friedfisch (Karpfen, Schleie) keine Aussage
Pflanzenbau
Saatgut chemisch gebeiztes Saatgut verboten chemisch gebeiztes Saatgut zugelassen
Düngung mit Gülle konventionelle Gülle verboten konventionelle Gülle zugelassen
(aus extensiver Haltung)
Zierpflanzen und
Baumschulen
Bioland-Richtlinien keine Aussage
Kupfer
limitiert 3 bzw. 4 (Hopfen) kg pro ha/Jahr unbegrenzt, es gilt Pflanzenschutzgesetz des Landes
zugelassene Düngemittel Hornmehl zugelassen Hornmehl, Blutmehl und Tiermehl zugelassen
Pilzanbau nur auf Ökosubstrat 1/4 des Substrates darf konventioneller Herkunft sein
Stickstoffeinsatz Zukauf limitiert auf 40 kg pro ha und Jahr Gesamteinsatz beim Gemüseanbau limitiert auf 110 kg keine Regelung
Verarbeitung
zugelassene Zusatzstoffe
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